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Ist Snus in Deutschland legal?

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Ist Snus in Deutschland legal?
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken. Er beleuchtet die aktuelle Marktsituation, die Rechtsprechung (Stand 2025) und wissenschaftliche Stellungnahmen. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage bei „Novel Foods“ und Tabakprodukten ist dynamisch.

Autor: Nicbud Redaktion | Stand: November 2025 | Lesezeit: ca. 12 Minuten

Einleitung: Das deutsche Snus-Paradoxon

Es ist eine Situation, die tausende Verbraucher in Deutschland täglich erleben: Sie haben im Urlaub in Skandinavien oder durch Freunde die Vorteile von Snus kennengelernt – kein Rauch, keine Belästigung der Mitmenschen, aber ein klarer Fokus. Zurück in Deutschland gehen Sie zur nächsten Tankstelle, doch das Regal ist leer oder enthält nur noch Kaugummis.

Die Frage „Ist Snus in Deutschland legal?“ gehört zu den meistgesuchten Begriffen im Bereich der Genussmittel. Und die Antwort ist eines der größten Missverständnisse der deutschen Konsumkultur.

In diesem ultimativen Guide räumen wir mit Halbwissen auf. Wir analysieren nicht nur das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und die berüchtigte Novel-Food-Verordnung, sondern erklären Ihnen detailliert, warum Sie im stationären Handel kaum noch fündig werden, warum der Online-Handel floriert und was genau passiert, wenn ein Paket durch den Zoll geht.

Wir unterscheiden dabei strikt zwischen drei Produktkategorien, die oft fälschlicherweise in einen Topf geworfen werden:

1. Traditioneller schwedischer Snus (Tabak)

2. Chewing Bags / Kautabak (Die geschlossene Gesetzeslücke)

3. Nikotinbeutel / Nicotine Pouches (Die moderne, tabakfreie Alternative)

Begriffsbestimmung – Was konsumieren Sie eigentlich?

Bevor wir die Paragraphen wälzen, müssen wir die Produkte technisch trennen. Ein Großteil der rechtlichen Verwirrung entsteht, weil Nutzer nach „Snus“ suchen, aber technisch gesehen „Nicotine Pouches“ meinen.

1. Traditioneller Snus („Der Klassiker“)

Echter Snus besteht aus gemahlenem Tabak, Salz, Wasser und Aromen. Er ist braun, feucht und riecht intensiv nach Tabak. In der EU ist er – mit Ausnahme von Schweden – fast überall verboten.

Hauptbestandteil: Tabakpflanze.

Rechtsstatus: Verkaufsverbot in DE.

2. Nikotinbeutel („White Snus“ / „All White“)

Dies ist das Produkt, das den Markt revolutioniert hat. Diese Beutel enthalten keinen Tabak. Stattdessen bestehen sie aus Pflanzenfasern (Zellulose), die mit hochreinem Nikotin (oft Nikotinsalzen) und Aromen versetzt sind. Sie verfärben die Zähne nicht und fallen nicht unter das Tabakgesetz.

Hauptbestandteil: Zellulose & Nikotin.

Rechtsstatus: Lebensmittelrechtliche Grauzone (Novel Food).

Interne Empfehlung: Entdecken Sie hier unsere Bestseller der Kategorie Nikotinbeutel (Alle Marken).

3. Chewing Bags („Die Mogelpackung“)

Jahrelang wurden diese als „Kautabak“ verkauft. Sie enthielten geschnittenen statt gemahlenen Tabak und hatten ein stärkeres Papier, um „kaufähig“ zu sein. Dies war ein juristischer Trick, um das Snus-Verbot zu umgehen. Gerichte haben diesen Weg jedoch weitgehend blockiert.


Die Rechtslage bei traditionellem Tabak-Snus

Warum gibt es in Deutschland keinen „General“ oder „Ettan“ Snus zu kaufen? Die Wurzel dieses Verbots liegt über 30 Jahre zurück.

Das EU-Verbot von 1992

Bereits 1992 verbot die EU das Inverkehrbringen von „Tabak zum oralen Gebrauch“. Die Begründung damals war die Krebsprävention, basierend auf Studien zu amerikanischen Oraltabaken, die jedoch – wie wir heute wissen – deutlich schädlicher waren als der pasteurisierte schwedische Snus. Als Schweden 1995 der EU beitrat, handelte das Land eine Ausnahme („Derogation“) aus. Daher ist Schweden das einzige EU-Land, in dem Snus legal verkauft wird.

§ 11 Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG)

Deutschland hat dieses EU-Verbot strikt umgesetzt. In § 11 des Tabakerzeugnisgesetzes heißt es unmissverständlich:

„Es ist verboten, Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch in den Verkehr zu bringen.“ 

Der entscheidende Unterschied: Handel vs. Konsum

Hier liegt der wichtigste Punkt für Sie als Verbraucher: Das Gesetz verbietet das Inverkehrbringen (also den gewerblichen Verkauf). Es verbietet nicht den Besitz, den Konsum oder das Mitführen von Snus.

Szenario: Sie werden von der Polizei kontrolliert und haben eine Dose Tabak-Snus dabei.

Folge: Keine. Der Besitz ist keine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit. Snus ist kein Betäubungsmittel (wie Cannabis oder harte Drogen), sondern ein reguliertes Genussmittel.

Der Fall „Nikotinbeutel“ und die Novel-Food-Falle

Wenn Nikotinbeutel keinen Tabak enthalten, warum greift dann das Tabakverbot? Die Antwort ist einfach: Das Tabakverbot greift nicht. Aber Deutschland ist das Land der Bürokratie, und wo ein Gesetz nicht greift, wird ein anderes gefunden.

Das Argument „Neuartiges Lebensmittel“

Da Nikotinbeutel keinen Tabak enthalten, klassifizieren deutsche Behörden (insbesondere die Lebensmittelüberwachung der Bundesländer und das BVL) diese Produkte nicht als Tabakware, sondern als Lebensmittel.

Hier kommt die Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 ins Spiel. Sie besagt, dass Lebensmittel, die vor 1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, eine Zulassung brauchen.

- Die Argumentation der Behörden: Nikotin ist kein üblicher Lebensmittelzusatz. Es fehlt eine Zulassung.

- Die Konsequenz: Ohne Zulassung dürfen diese Produkte im stationären Einzelhandel (Kiosk, Supermarkt) nicht verkauft werden.

Das Urteil des VGH München

Die Rechtsunsicherheit gipfelte in diversen Gerichtsverfahren. Ein prominentes Beispiel ist der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs München (u.a. Az. M 26b K 20.6308), der bestätigte, dass Nikotinbeutel als „nicht zugelassene neuartige Lebensmittel“ anzusehen sind.

Dies führte dazu, dass große Tankstellenketten und Supermärkte die Produkte aus den Regalen nahmen. Der Verkauf im Laden ist für deutsche Händler mit einem hohen Abmahn- und Bußgeldrisiko verbunden.

Warum Sie trotzdem legal online bestellen können

Während der deutsche Ladenverkauf blockiert ist, greift im Online-Handel das Prinzip des freien Warenverkehrs innerhalb der EU. Anbieter wie Nicbud operieren aus Ländern (wie Schweden oder Dänemark), in denen der Verkauf reguliert und erlaubt ist.

Wenn Sie als Privatperson in einem EU-Shop bestellen, nutzen Sie die europäische Binnenmarktfreiheit. Da Sie das Produkt nicht weiterverkaufen (kein „Inverkehrbringen“ in Deutschland), sondern für den Eigenbedarf erwerben, bewegen Sie sich als Konsument in einer geduldeten Zone.


Zoll, Eigenbedarf und die „Richtmengen“

Dies ist das Thema, das unsere Kunden am meisten beschäftigt. „Kommt mein Paket an?“ und „Was macht der Zoll?“

Die Aufgabe des Zolls

Der Zoll überwacht primär die Einhaltung von Steuern (Tabaksteuer) und den Schutz der Gesundheit. Bei Sendungen innerhalb der EU gibt es keine systematischen Zollkontrollen wie bei Paketen aus China oder den USA. Es gibt lediglich Stichproben.

Das Konzept des „Eigenbedarfs“

Für Tabakwaren gibt es klare Richtmengen (z.B. 1 kg Rauchtabak oder 800 Zigaretten), die steuerfrei aus dem EU-Ausland mitgebracht werden dürfen, sofern sie dem Eigenbedarf dienen.

Für Nikotinbeutel gibt es keine explizit im Gesetz niedergeschriebene Richtmenge, da sie (noch) nicht steuerlich als Tabak erfasst sind. Dennoch orientieren sich die Behörden an der Plausibilität:

Plausibel: Eine Bestellung von 10, 20 oder auch 30 Dosen. Dies entspricht einem Monatsvorrat eines regelmäßigen Nutzers.

Unplausibel (Gewerbeverdacht): Eine Bestellung von 500 Dosen. Hier geht der Zoll davon aus, dass Sie die Ware illegal in Deutschland weiterverkaufen wollen. Das wäre eine Straftat.

Experten-Tipp: Bestellen Sie lieber öfter kleinere Mengen als einmal eine riesige Jahresration. Damit dokumentieren Sie klar den privaten Charakter Ihrer Bestellung.

Was passiert bei einer Beschlagnahmung?

In extrem seltenen Fällen (Stichprobe) kann es vorkommen, dass eine Sendung mit dem Vermerk „Verdacht auf nicht verkehrsfähige Lebensmittel“ angehalten wird.

Das Risiko: Im schlimmsten Fall wird die Ware vernichtet oder zurückgeschickt.

Die Strafe: Für den privaten Käufer folgt in der Regel kein Bußgeldverfahren, da der Erwerb zum Eigenkonsum nicht strafbewehrt ist. Das Risiko liegt primär im Verlust der Ware.

Unsere Erfahrung: Die Zustellquote bei Bestellungen innerhalb der EU liegt bei nahezu 100%, da der innereuropäische Warenverkehr nicht systematisch durchleuchtet wird.

Mehr dazu auf zoll.de.

Gesundheit & Wissenschaft – Ist es schädlicher als Rauchen?

Um diese Frage zu beantworten, verlassen wir uns nicht auf Meinungen, sondern auf Daten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Das BfR hat 2022 eine umfangreiche gesundheitliche Bewertung zu Nikotinbeuteln veröffentlicht (Stellungnahme Nr. 023/2022).

Die Ergebnisse des BfR

Das BfR kommt zu einem differenzierten Ergebnis:

Reduzierte Schadstoffe: Im Vergleich zu Zigaretten und auch zu traditionellem Tabak-Snus enthalten tabakfreie Nikotinbeutel deutlich weniger krebserregende Stoffe. Insbesondere die sogenannten Tabakspezifischen Nitrosamine (TSNA), die hauptverantwortlich für tabakbedingten Krebs sind, wurden in Nikotinbeuteln nur in minimalen Spuren oder gar nicht nachgewiesen.

Nikotinbelastung: Das BfR warnt jedoch vor der hohen Nikotinverfügbarkeit. Da Nikotinbeutel oft Nikotinsalze enthalten und der pH-Wert angepasst ist, gelangt das Nikotin sehr schnell ins Blut. Dies kann zu einem starken „Kick“, aber auch zu Kreislaufbelastungen führen.

Keine Verbrennung: Der größte Vorteil ist das Fehlen von Verbrennungsprodukten (Kohlenmonoxid, Teer), die beim Rauchen die Lunge schädigen.

Zitat aus der BfR-Stellungnahme: „Der Wechsel von Zigaretten zu Nikotinbeuteln könnte für Raucher, die nicht aufhören können oder wollen, eine Risikoreduzierung darstellen.“ 

Der „Burn“ und das Zahnfleisch

Einige Nutzer berichten von einem Brennen unter der Lippe. Dies entsteht durch den pH-Wert und das Nikotin bzw. Aromen wie Minze.

Ist das gefährlich? Es kann bei dauerhaftem Konsum an immer derselben Stelle zu Zahnfleischrückgang (Rezessionen) kommen.

Lösung: Wechseln Sie regelmäßig die Seite (links/rechts) unter der Oberlippe, um die Schleimhaut zu schonen.


Praxis-Guide – So kaufen und nutzen Sie sicher

Nachdem die Theorie geklärt ist, hier der praktische Leitfaden für Ihren Einkauf bei Nicbud.

Schritt 1: Die richtige Stärke wählen

Ein häufiger Fehler von Einsteigern ist der Kauf von zu starken Produkten („Ich habe ja früher viel geraucht“). Vorsicht: Die Nikotinaufnahme über die Schleimhaut wirkt anders als über die Lunge.

Für Einsteiger: 1mg bis 6mg pro Beutel.  Siehe unsere Kategorie „Leicht“.

Für Fortgeschrittene (ehemalige Raucher): 6mg bis 12mg pro Beutel. Sehen Sie sich unsere Marken wie Velo und Zyn an.

Für Profis („Heavy User“): Ab 20mg. Produkte wie Siberia oder Pablo sind extrem stark und für Anfänger absolut ungeeignet. Sie können Übelkeit und Schwindel auslösen. Sehen Sie Ihre stärkste Kategorie
– Warnung: Nur für erfahrene Nutzer!

Schritt 2: Den „Nicotine Kick“ managen

Wenn Sie einen Beutel einlegen, spüren Sie oft nach wenigen Minuten ein Kribbeln. Das ist das Zeichen, dass das Nikotin wirkt.

Tipp gegen Schluckauf: Wenn Sie beim Snusen Schluckauf bekommen, haben Sie wahrscheinlich zu viel Nikotin-haltigen Speichel geschluckt. Versuchen Sie, weniger Speichel zu produzieren oder den Speichel diskret auszuspucken, wenn der Beutel sehr saftig ist („Drip“). Moderne „All White“ Pouches sind jedoch meist so trocken („Dry“), dass man kaum spucken muss.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier beantworten wir die spezifischsten Fragen, die unseren Kundensupport erreichen.

1. Kann ich mich strafbar machen, wenn ich bei Nicbud bestelle? Nein. Als Privatperson, die für den Eigenbedarf bestellt, begehen Sie keine Straftat. Das Risiko liegt beim Händler (Inverkehrbringen), nicht beim Käufer. Da wir aus dem EU-Ausland versenden, nutzen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen des Binnenmarktes.

2. Warum finde ich meine Lieblingsmarke nicht mehr an der Tankstelle? Aufgrund der strengen Überwachung durch die Lebensmittelbehörden (Stichwort: Novel Food) haben fast alle großen Tankstellenketten (Aral, Shell etc.) den Verkauf von nikotinhaltigen Pouches eingestellt. Der Markt hat sich fast vollständig ins Internet verlagert.

3. Was ist der Unterschied zwischen „Siberia Rot“ und „Velo“? Siberia Rot ist ein klassischer „Chewing Bag“ (mit Tabak) oder ein extrem starker Nikotinbeutel (je nach Version), der für seinen extrem hohen Nikotingehalt bekannt ist. Velo ist ein rein weißer Nikotinbeutel, oft moderater dosiert und alltagstauglicher.

4. Darf ich Snus mit in den Urlaub (Flugzeug) nehmen? Innerhalb der EU: Ja, im Handgepäck für den Eigenbedarf. Außerhalb der EU: Vorsicht! Länder wie Singapur oder Thailand haben extrem strikte Verbote für E-Zigaretten und Tabakprodukte. Informieren Sie sich immer über die Einfuhrbestimmungen des Reiselandes.

5. Verursacht Snus Krebs? Laut BfR und internationalen Langzeitstudien aus Schweden ist das Krebsrisiko bei tabakfreiem Snus (Nikotinbeuteln) im Vergleich zum Rauchen extrem minimiert, da keine krebserregenden Verbrennungsstoffe entstehen. Ein Restrisiko (Herz-Kreislauf) bleibt durch das Nikotin bestehen, aber es gilt als deutlich sicherere Alternative zur Zigarette (Harm Reduction).

Fazit: Die Zukunft ist rauchfrei (und online)

Die Frage „Ist Snus legal?“ lässt sich 2025 so beantworten:

Der Verkauf im deutschen Laden ist durch veraltete Tabakgesetze und starre Lebensmittelverordnungen praktisch tot.

Der Kauf und Konsum durch Sie als Privatperson ist jedoch legal und sicher, solange Sie vertrauenswürdige Online-Quellen innerhalb der EU nutzen.

Deutschland hinkt der Realität hinterher. Während Schweden dank Snus fast rauchfrei ist (unter 5% Raucherquote), kämpft Deutschland noch mit Regularien. Bis die Politik eine moderne Regulierung für Nikotinbeutel schafft (wie es in Österreich angedacht ist), bleibt der Online-Kauf der einzige Weg zu einer riesigen Auswahl, frischer Ware und fairen Preisen.

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Quellenverzeichnis:

Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) § 11

Verordnung (EU) 2015/2283 (Novel Food Verordnung)

BfR-Stellungnahme Nr. 023/2022: Gesundheitliche Bewertung von Nikotinbeuteln

Verwaltungsgerichtshof München, Beschluss im Eilverfahren zu Nicotine Pouches

Zoll.de: Reisefreimengen und Genussmittel innerhalb der EU